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Führerscheinklassen

Wir unterrichten Sie in folgenden Führerscheinklassen:

B, BE, B96, A, A2, A1, AM, Mofa, L

 

B

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: AM, L
Vorbesitz: --

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als Acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Diese Fahrzeuge auch mit Anhänger: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse in jedem Fall, Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 t ist.


 

BE

Einschlusskl.: --
Vorbesitz: B

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger: wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer als 3,5 t ist.


 

B96

Einschlusskl.: --
Vorbesitz: B

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger: Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse aber nicht größer ist als 4,25 t zulässige Gesamtmasse.


 

A

24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW
Einschlusskl.: A2, A1, AM
Vorbesitz: --

  • Krafträder (auch Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
    von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW
    (Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren – Stufeneinstieg).


 

A2

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: A1, AM
Vorbesitz: --

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW und nicht mehr als 0,2 KW pro Kilogramm Leergewicht (Ausbildungspflicht entfällt bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren – Stufeneinstieg).


 

A1

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: AM

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.


 

AM

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: --
Vorbesitz: -

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrrädern mit Hilfsmotor).
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtfraftfahrzeuge jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³.


 

MOFA

Mindestalter: 15 Jahre

  • Mofa bis 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit einsitzig.


 

L

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: --

  • Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden, mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.